Verwaltungsgericht Halle verhandelt Tierreste-Vergärung Webau

Der Widerstand gegen die Tierreste-Vergärungsanlage Webau sieht einem Klageerfolg entgegen

26.03.2020 10:00 - 17:00 Uhr
Kosten: 

Über Spenden freuten sich die NaturFreunde in Sachsen-Anhalt
Stichwort "Aktionsbündnis Artgerechte Tierhaltung"
NaturFreunde Deutschlands, LV Sa-Anh    
Volksbank Burg
IBAN: DE44 8106 3238 0008 0354 58         
BIC: GENODEF1BRG

Auskunft & Anmeldung: 

NaturFreunde Sachsen-Anhalt
Oliver Wendenkampf.
(0151) 65 23 20 77
oliver.wendenkampf@naturfreunde-stecklenberg.de

Seit mittlerweile sechs Jahren sind die Bürgerinitiative gegen den Bau der Tierreste-Vergärungsanlage (unterstützt durch die NaturFreunde Sachsen-Anhalt e.V.) und die BUND Ortsgruppe Hohenmölsen bestrebt, den Bau dieser Anlage wegen der von ihr ausgehenden Umweltbeeinträchtigungen und  gesundheitlichen Gefahren für die Menschen in der Region zu verhindern. Im Jahr 2016 wurde der Biogas Webau UG dennoch die immissionschutzrechtliche Genehmigung für den Bau mit Auflagen erteilt. Gegen diese Genehmigung klagte der BUND Sachsen-Anhalt als Umweltschutzverband. 
 
Im Verlauf des Klageverfahrens wurden die Antragsunterlagen aufgrund der Klagebegründung des BUND und eines von ihm vorgelegten Störfall-Gutachtens durch die zuständige Behörde noch einmal geprüft und eklatante Mängel in den Antragsunterlagen nachgewiesen, die mindestens ein ergänzendes Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machten. Der Aufforderung des Landesverwaltungsamtes die Antragsunterlagen zu ergänzen kam der Vorhabenträger aber nicht nach. 
 
Deshalb nahm das Landesverwaltungsamt im Mai 2018 die erteilte Genehmigung zurück und lehnte den ursprünglich gestellten Genehmigungsantrag ebenso wie einen Fristverlängerungsantrag des Vorhabenträgers ab. 
 
Gegen diese Entscheidungen reichte der Investor jedoch seinerseits Klage ein.  

Am 26.3.2020 um 10.00 Uhr finden nun die mündlichen Verhandlungen zu allen drei Klageverfahren (BUND Sachsen-Anhalt e.V. versus Landesverwaltungsamt und 2x Biogas Webau UG versus Landesverwaltungsamt) zum gleichen Termin am Verwaltungsgericht Halle statt. 
 
Der rechtliche Beistand des BUND Sachsen-Anhalt e.V. sowie Vertreter*innen des BUND und der NaturFreunde Sachsen-Anhalt e.V. werden hierbei alles dafür tun, eine Entscheidung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der Umwelt herbeizuführen. 
 
Für Nachfragen:
Diana Harnisch
stellv. Vorsitzende BUND Kreisgruppe Burgenlandkreis und Sprecherin BUND OG Hohenmölsen
0177 24 33 235
diana-harnisch@t-online.de 
oder
Oliver Wendenkampf
Sprecher Fachbereich Natur, Umwelt, sanfter Tourismus der NaturFreunde Sachsen-Anhalt e.V.
0151 65 23 20 77

Ort/Unterkunft/Treffpunkt: 
Verwaltungsgericht Halle, Thüringer Str. 16, 06112 Halle/Saale

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