Ja zu den Grundrechten und zu ihrer tatsächlichen Umsetzung!

Ein Beschluss des 31. Bundeskongresses der NaturFreunde Deutschlands

Die NaturFreunde Deutschlands stehen zu den Grund­rechten des Grundgesetzes, die vor mehr als 70 Jahren als Lehre aus der Nazibarbarei und dem verlorenen Krieg als gemeinsame Werte der bundesrepublikani­schen Gesellschaft verankert wurden.

Wie Wolfgang Abendroth 1966 feststellte, ist der „Kampf um die Bewahrung der Grundrechte […] also immer Kampf um die Bewahrung der demokratischen Struk­tur des Staates selbst“.

Die NaturFreunde Deutschlands fordern nicht nur den Erhalt dieser Grundrechte und wehren sich gegen eine weitere Verwässerung durch einschränkende Klauseln, sondern fordern auch deren bessere Umsetzung. Als Beispiele für nicht ausreichend verwirklichte Grund­rechte mögen dienen:

  • die Menschenwürde für ALLE Menschen;
  • die Gleichberechtigung der Geschlechter;
  • die Gleichstellung und der Schutz von Benachtei­ligten und Diskriminierten;
  • die Sozialverpflichtung des Eigentums.

Es ist an der Zeit, die sozialen Grundrechte und die Kinderrechte zu stärken, indem sie auch in den Grund­rechtekatalog des Grundgesetzes aufgenommen wer­den.

Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, eine En­quete-Kommission zu diesem Themenkomplex einzu­setzen. Dabei müssen auch Jugendliche, Wissenschaft­ler*innen, Künstler*innen und Intellektuelle einbezo­gen werden.

Der Beschluss wird an die demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag und die demokratischen Parteien übermittelt, verbunden mit der Bitte, ihn in der neuen Legislaturperiode umzusetzen. Der Bundes­vorstand wird einen entsprechenden Antrag bei ei­nem der nächsten SPD-Bundesparteitage stellen.

Verabschiedet vom 31. Bundeskongress der NaturFreunde Deutschlands, der vom 8.–10. Oktober 2021 in Falkensee bei Berlin tagte.