Aarhus-Konvention

Klagerechte im deutschen Umwelt- und Gesundheitsschutz sind unzureichend
Artikel
Berlin, 19. Oktober 2015 – Auf die deutsche Umweltpolitik ist nach dem VW-Abgasskandal erneut ein dunkler Schatten gefallen: Bundesregierung und Bundesrat hatten die Klage- und Informationsrechte der Umweltverbände immer weiter beschnitten – unter anderem mit der Absicht, Beteiligungs- und Klagemöglichkeiten beim Bau von Kohlekraftwerken klein zu halten. Die EU-Kommission verklagte daraufhin die Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen...