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OVG Urteil: Demonstrationsfreiheit nicht auf der Autobahn
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Die Versammlungsbehörde untersagte dem Bündnis der heute in Bonn stattfindenden Demonstration zur Weltklimakonferenz, eine parallele Fahrraddemonstration von Köln nach Bonn über die A555 zu führen. Der Anmelder Uwe Hiksch klagte dagegen, zuletzt vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Dies bestätigte heute die Entscheidung, die Demonstration über ein Teilstück der A555 nicht zuzulassen. „Diese Entscheidung zeigt, dass der motorisierte...