Bayerische Staatsregierung missachtet Münchener Volksentscheid

NaturFreunde fordern die Herausnahme des Baus einer 3. Start- und Landebahn am Flughafen München aus dem Landesentwicklungsplan Bayern

Anlässlich der Vorlage des Entwurfs zur Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsplans Bayern (LEP-E) erklären das Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands Uwe Hiksch und der Landesvorsitzende der NaturFreunde Bayern Christian Schwarzkopf:

Die bayerische Staatsregierung hat im Entwurf zur Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsplans Bayern vorgeschlagen, im Punkt „4.5.1. Verkehrsflughafen München“ neu einzufügen, dass der „Verkehrsflughafen München als Luftfahrt-Drehkreuz von europäischem Rang die interkontinentale Luftverkehrsanbindung Bayerns und die nationale und internationale Luftverkehrsanbindung Südbayerns sicherstellen“ soll. Weiter soll im Landesentwicklungsplan eingefügt werden, dass „für den Verkehrsflughafen München eine dritte Start- und Landebahn mit den erforderlichen Funktionsflächen zu errichten“ sei. Im Landesentwicklungsplan soll deshalb die erforderliche Fläche als „Vorranggebiet Flughafenentwicklung“ festgelegt werden.

Die NaturFreunde Deutschlands und die NaturFreunde Bayern fordern die bayerische Staatsregierung auf, die demokratische Entscheidung des Münchener Volksentscheids zu respektieren und den Plan, die 3. Startbahn gegen den Willen der Mehrheit der Münchener Bevölkerung durchzusetzen, sofort aufzugeben.

Die NaturFreunde lehnen den Bau einer 3. Start- und Landebahn für den Flughafen München ab. Fluglärm macht krank. Alleine in den Landkreisen Freising, Erding, Dachau und München sind mehr als 540.000 Menschen vom Fluglärm betroffen. Durch die dritte Startbahn würden sich auch Flugrouten ändern, sodass auch große Teile Münchens vom Fluglärm betroffen wären.

Zudem würden durch die neue Start- und Landebahn mehr als 1.000 Hektar wertvolles Vogelschutzgebiet zerstört. Das „Nördliche Erdinger Moos“ ist ein ökologisch hochwertiger Lebensraum für Vögel ist und als „geeignetstes Gebiet“ nach EU-Vogelschutzrichtlinie als Vogelschutzgebiet angemeldet worden.
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