NaturFreunde sagen NEIN zu Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes

Eine Resolution des NaturFreunde-Bundesvorstandes (und dann auch des DNR)

Wer darf künftig noch wissen, was die Bundesregierung tut? Im Juli 2026 hat die Bundesregierung weitreichende Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) angekündigt. Auskunftsansprüche sollen nur noch auf natürliche Personen mit einem „berechtigten Interesse“ beschränkt werden, was die Bundesregierung mit einer Entlastung der Verwaltung begründet.

Die NaturFreunde Deutschlands warnen vor einem erheblichen Rückschritt für Transparenz und demokratische Kontrolle und haben folgende Resolution verabschiedet:

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist zu einem unverzichtbaren Baustein einer modernen, transparenten und demokratischen Verwaltung geworden. Seit seinem Inkrafttreten vor 20 Jahren hat sich das IFG bewährt und den voraussetzungslosen Zugang zu staatlichen Informationen als wichtigen Bestandteil demokratischer Teilhabe etabliert. Ohne das IFG waren Skandale wie der Maskendeal oder das Maut-Desaster nicht aufgedeckt worden.

Transparenz schafft Vertrauen in staatliches Handeln. Sie stärkt die demokratische Kontrolle, ermöglicht informierte öffentliche Debatten und ist Ausdruck eines offenen und selbstbewussten Rechtsstaats. Herrschaftswissen wird zu öffentlichem Wissen. Der freie Informationsfluss durch den Staat stärkt und belebt die Demokratie, weil er Partizipation möglich macht. Nur wer Einblick in das Zustandekommen kollektiv verbindlicher Entscheidungen hat, kann diese auch effektiv beeinflussen – vorausgesetzt, dass dazu passende demokratische Mittel bereitstehen.

Deshalb muss das Informationsfreiheitsgesetz erhalten und zukunftsfest weiterentwickelt werden. Ziel muss sein, den Zugang zu Informationen einfacher, schneller und bürgerfreundlicher zu gestalten sowie die Verwaltung weiter zu modernisieren, zum Beispiel durch die konsequente Digitalisierung und Beschleunigung der Bearbeitungsprozesse.

Die Pläne der Bundesregierung sehen aber massive Einschränkungen des IFG vor. So soll das Fragerecht nur noch bei „berechtigtem Interesse“ bestehen und sich auf natürliche Personen beschränken. Die Organisationen der Zivilgesellschaft wären somit ausgeschlossen.

Das Verfahren muss für Bürger*innen und gemeinnützige Vereine kostenfrei sein. Eine Gebührengestaltung darf jedenfalls nicht dazu führen, dass die Wahrnehmung der Rechte aus dem Informationsfreiheitsgesetz nicht mehr wahrgenommen werden können. Aus diesem Grund lehnen wir eine Gebührenerhöhung ab.

Die NaturFreunde Deutschlands lehnen jede Reform ab, die das bestehende Transparenzniveau des Informationsfreiheitsgesetzes reduziert. Wir wollen den uneingeschränkten Erhalt der bestehenden Auskunftsansprüche von Bürgerinnen und Bürgern, Presse und Zivilgesellschaft.

19. Oktober, Nachtrag:
Die NaturFreunde Deutschlands haben ihre Resolution auch in die Mitgliederversammlung des Deutschen Naturschutzrings (DNR) eingebracht. Am 16. Oktober 2026 wurde sie dort ebenfalls beschlossen.

Download DNR-Resolution vom 16. Oktober 2026