Die wichtigsten Fragen zum "Green Deal" (und ihre Antworten)

Was ist der „European Green Deal“ – der „Europäische grüne Deal“ – und wo kommt er her?

Ein Konzept mit dem Ziel, die Staaten der Europäischen Union bis 2050 klimaneutral zu machen, also Wirtschaft und Gesellschaft so umzubauen, dass die Netto-Emissionen von Treibhausgasen auf null reduziert werden. Vorgestellt wurde er im Dezember 2019 von der neuen EU-Kommission unter Vorsitz der Deutschen Ursula von der Leyen. Die ehemalige Bundesverteidigungsministerin ist der Meinung, dass der „Green Deal“ auch der Kompass aus der Corona-Krise sein kann.

Was sieht der „Green Deal“ vor?

Umwelt- und Klimaschutz sollen Maßstab für alle politischen Handlungsfelder werden. Damit erkennt die EU-Kommission an, dass ein „weiter wie bisher“ keine Option ist. Im Fahrplan für 2020/21 sind erste Maßnahmen gelistet, unter anderem ein europäisches Klimagesetz, eine Biodiversitätsstrategie für 2030, ein Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, eine Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ sowie ein Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa.

Für einige dieser Maßnahmen liegen Entwürfe und Vorschläge vor. Dazu gehören das Klimagesetz und die Biodiversitätsstrategie. Der Charakter der insgesamt circa 70 geplanten Maßnahmen ist sehr unterschiedlich. Er reicht von Vorschlägen und Absichtserklärungen über Förderprogramme bis hin zu konkreten Gesetzesvorlagen.

Wie viel Geld soll bereitgestellt werden? Und wo kommt das Geld her?

Das Ziel ist ehrgeizig: Bis 2030 will die EU-Kommission öffentliche und private Investitionen in den Klimaschutz in Höhe von mindestens 1.000 Milliarden Euro mobilisieren. 100 Milliarden davon sollen 2021 bis 2027 als „Mechanismus für einen gerechten Übergang“ für Regionen bereit stehen, die besonders vom Ausstieg aus Fossil-Energien betroffen sind. Finanziert werden sollte dies über einen 7,5-Milliarden-Euro-Fonds aus EU-Mitteln sowie über Darlehen der Europäischen Investitionsbank.

Dieser „Fonds für einen gerechten Übergang“ wurde allerdings im Zuge der Verhandlungen um den EU-Haushalt 2021 bis 2027 und die Corona- Hilfen vom EU-Ministerrat um etwa zwei Drittel gekürzt.

Wer entscheidet über den „Green Deal“?

Der Entscheidungsprozess ist komplex und richtet sich im Einzelnen nach der Art der Maßnahme. Von der EU-Kommission vorgeschlagene Gesetzesinitiativen müssen einstimmig vom Rat der EU (Ministerrat) sowie dem Europäischen Parlament beschlossen werden. Unterschieden wird zwischen Verordnungen und Richtlinien. Verordnungen gelten sofort in allen Mitgliedstaaten, Richtlinien setzen verbindliche politische Ziele, müssen aber von den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten innerhalb einer Frist in nationales Recht umgesetzt werden.

Beim geplanten europäischen Klimagesetz beispielsweise handelt es sich um eine Verordnung, die jetzt vom EU-Parlament und dem Ministerrat beraten und beschlossen werden muss. Den Abschluss der Beratung im Ministerrat will Deutschland, das aktuell die Ratspräsidentschaft innehat, noch im Jahr 2020 erreichen. Wenn diese Hürde genommen ist, muss noch das Parlament zustimmen. Über den Einsatz von Haushaltsmitteln der EU für den Green Deal entscheiden ebenfalls das Europäische Parlament und der Ministerrat.

Zum Schluss: 750 Milliarden Corona-Hilfen und der EU-Haushalt – wie hängt das mit dem „Green Deal“ zusammen?

Wie genau sich die Belastungen durch die Corona-Pandemie auf die Finanzierung des „Green Deal“ auswirken, ist noch nicht ganz klar. Bei den 750 Milliarden Corona-Hilfen handelt es sich um Kredite (360 Milliarden Euro) und Zuschüsse (390 Milliarden Euro), die vor allem besonders betroffenen Staaten der Pandemie zugutekommen sollen, Italien etwa oder Spanien. Sie sollen „auch“ nach den Kriterien ausgegeben werden, die im Green Deal formuliert sind. Insgesamt beträgt der vorgeschlagene Haushalt für die Jahre 2021 bis 2027 1,8 Billionen Euro. Davon 30 Prozent sind für Klima- und Umweltschutz eingeplant.

Beim EU-Haushalt handelt es sich um das Budget der Europäischen Kommission, dass aus den Mitteln der 27 Mitglieder gespeist wird. Diese stellen dafür allerdings lediglich ein Prozent ihres Staatshaushaltes zur Verfügung, Deutschland überwies zuletzt jährlich durchschnittlich 31 Milliarden Euro nach Brüssel. Die EU möchte den Betrag gern anheben, dagegen sperren sich aber Schweden, die Niederlande, Österreich und Dänemark.

Marion Andert