Das Schutz- und Hygienekonzept der Bundesfachgruppe Schneesport

Diese Empfehlungen gelten für die Wintersaison 2020/2021 während der COVID-19-Pandemie

Sesselliftschatten
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Viele NaturFreunde-Ortsgruppen sowie Ski- und Snowboardschulen beginnen gerade mit der Planung der Schneeportsaison 2020/2021. Die Vorgaben und gesetzlichen Bestimmungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie sind jedoch regional verschieden, so dass kein allgemeingültiges Konzept für Maßnahmen zum Tragen kommen kann.

Um Schneesport-Aktiven eine Orientierung zu geben, hat die Bundesfachgruppe Schneesport neben dem hier beschriebenen Schutz- und Hygienekonzept auch Leitfäden für verschiedene Zielgruppen, die Hilfestellung bei der Winterplanung geben sollen. Verfügbar sind ein Leitfaden für Schneesportlehrer*innen, ein Leitfaden für Indoor-Aktivitäten und ein Leitfaden für Teilnehmende

Schutz-und Hygienekonzept der Bundesfachgruppe Schneesport

Zielgruppe:

  • Schneesportaktive Ortsgruppen
  • Ski- und Snowboardschulen der NaturFreunde Deutschlands
  • Trainer*innen B und C, Instruktor*innen, Übungsleiter*innen Ski alpin, Snowboard und Nordic
  • Alle Mitglieder, die eine Schneesport-Aktivität planen und durchführen wollen

Vorbemerkung:
Jede Ortsgruppe/Ski- und Snowboardschule wägt eigenständig ab, ob, wann und wohin ein Lehrgang/eine Freizeitreise geplant und durchgeführt werden soll. Die Gesundheit der Teilnehmenden, Ausbildenden und Vor-Ort-Verantwortlichen steht dabei an erster Stelle.

Jedes Bundesland und jedes Zielland hat eigene gesetzliche Bestimmungen und Regelungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie, die beachtet werden müssen und sich fortlaufend ändern können. Bitte informiert euch daher regelmäßig, um auf dem aktuellsten Stand zu bleiben und eure Planungen anzupassen. Jede Ortsgruppe/Ski- und Snowboardschule, die Lehrgänge und/oder Ausfahrten (Tagesausfahrten und/oder Mehrtagesausfahrten) anbieten möchte, muss ein eigenes standort- und sportartspezifisches Schutz- und Hygienekonzept ausarbeiten, das auf Verlangen der zuständigen Verwaltungsbehörde vorzulegen ist.

Die folgenden Empfehlungen der Bundesfachgruppe Schneesport sollen euch dabei unterstützen. Dabei berücksichtigen wir die neu(e)n Leitplanken des Deutschen Olympischen Sport-Bundes (DOSB).

1. Die Ortsgruppen/Ski- und Snowboardschulen sind für die Einhaltung folgender Regelungen zuständig:

  • Einhaltung der geltenden, gesetzlichen  Infektionsschutzverordnungen des eigenen Bundeslandes und des Ziel-Bundeslandes bzw. Ziellandes (bei grenzüberschreitenden Maßnahmen).
  • Einhaltung der Empfehlungen für Schneesportler*innen (siehe Corona-Leitfaden für Schneesportlehrer*innen)
  • Einhaltung der Empfehlungen für Indoor-Aktivitäten (siehe Corona-Leitfaden für Indoor-Aktivitäten)

2.  Es wird empfohlen, dass jede schneesportaktive Ortsgruppe/Ski- und Snowboardschule eine*n Beauftragte*n für Schutz- und Hygienemaßnahmen ernennt, die*der die gesetzlichen Änderungen/Neuregelungen im Blick hat und die Maßnahmen der Ortsgruppe/Ski- und Snowboardschule sowie deren Schutz- und Hygienekonzepte den Gegebenheiten und gültigen Verordnungen anpasst.

3. Der*die Beauftragte für Schutz- und Hygienemaßnahmen ist dafür verantwortlich, alle im Verein Tätigen über die aktuell geltenden Maßnahmen/Auflagen zu informieren.

4. Für die Planung einer Maßnahme müssen die rechtlichen Bestimmungen des eigenen Bundeslandes und des Ziel-Bundeslandes oder Ziellandes (bei grenzüberschreitenden Maßnahmen) geprüft werden. Informiert euch hierfür bei den jeweiligen Behörden und Landesregierungen. Dabei ist Folgendes wichtig:

  • Liegt eine Reisewarnung vor? Gibt es bei Maßnahmen im Ausland Quarantänevorschriften bei der Einreise ins Zielland oder der Rückreise nach Deutschland?
  • Wie viele Personen sind als Gruppe erlaubt? Outdoor und Indoor!
  • Sind Fahrgemeinschaften für private Zwecke erlaubt und wenn ja mit wie vielen Personen und in welcher Personenzusammensetzung?
  • Wie sehen die Regelungen für Busreisen aus? Informiert euch hier bei eurem Reiseunternehmen, welche Auflagen es hat.
  • Gibt es sonstige gesetzliche Auflagen, die erfüllt werden müssen?

5. Bei Planung einer Maßnahme mit Übernachtung(en) muss vorher bei der Unterkunft erfragt werden, ob diese die Gruppe trotz reduzierter Belegungszahlen beherbergen  kann. Beachtung finden muss immer das Hygienekonzept der jeweiligen Unterkunft (z. B. Regelungen zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes etc.). Falls ein Raum für Theorieeinheiten erforderlich ist, muss vorab geklärt werden, ob dieser groß genug für die Gruppe ist, so dass der erforderliche Mindestabstand zwischen den Personen eingehalten werden kann. Hier kommen die lokalen Bestimmungen der Versammlungen in geschlossenen Räumen zum Tragen. Bitte vorab die maximale Teilnahmezahl klären.

6. Informiert euch über die Regelungen im Zielort, speziell bei den Bergbahnen (z. B. Online-Tickets, Tragen von Mund-Nasen-Schutz in Gondeln, veränderte Öffnungszeiten).

7. Eine Teilnahme an Kursen, Lehrgängen oder Ausfahrten ist nur nach vorheriger Anmeldung aller Teilnehmenden möglich. Spontan teilnehmende Gäste sind nicht zugelassen (Gewährleistung der Nachverfolgung von Infektionsketten).

8. Passt den Corona-Leitfaden für Schneesportlehrer*innen auf den Bedarf in eurer Ortsgruppe/Ski- und Snowboardschule an und stellt ihn euren Trainer*innen/Übungsleiter*innen zur Verfügung. Auch ein Corona-Leitfaden für Indoor-Aktivitäten steht zur Verfügung.

9. Die Ortsgruppe/Ski- und Snowboardschule ist dafür verantwortlich, dass alle eingesetzten Übungsleiter*innen und Trainer*innen die Regelungen einhalten.

10. Jede*r Übungsleiter*in/Trainer*in vor Ort muss folgende Dinge prüfen und darüber informieren (Auszug aus dem Corona-Leitfaden für Schneesportlehrer*innen):

  • Wer nimmt tatsächlich teil – Liste abhaken.
  • Hinweis, dass sich alle an die gängigen und im jeweiligen Veranstaltungsort gültigen Schutz- und Hygienemaßnahmen halten müssen und dies auch mit der Anmeldung bestätigt haben (mündlich kurz ansprechen).
  • Abfrage des aktuellen Gesundheitszustandes.
  • Teilnehmende mit Krankheitssymptomen müssen von der Maßnahme ausgeschlossen werden.
  • Verzichtet auf Après-Ski!