Die NaturFreunde-Ausbildung zum*zur Bergwanderleiter*in befähigt in einem einwöchigen Lehrgang zum Führen von Wandergruppen im alpinen Gelände.
Aufgabe eines*einer NaturFreunde-Bergwanderleiter*in ist es, für die Ortsgruppen Wanderungen auf markierten Wegen und Pfaden oder in weglosem Gelände ohne unmittelbare Absturzgefahr selbständig zu planen und durchzuführen.
- Vollendung des 18. Lebensjahres (zum Lehrgangsende)
- Nachweis Erste-Hilfe-Ausbildung (9 UE, nicht älter als 2 Jahre)
- Formloser Tourenbericht, der mindestens die letzten drei Jahre umfasst: Aus ihm müssen eine alpine Erfahrung auf Bergwanderungen, auf Wegen und Steigen, im weglosen Gelände, Schrofen und Firn ersichtlich sein
- Mitglied der NaturFreunde oder eines Gastverbandes
- Körperliche Eignung zur Ausbildung: Trittsicherheit, Schwindelfreiheit, Kondition für tägliche Ausbildungstouren von 6-8 Stunden
- feste Bergschuhe
- Berghose aus leichtem, strapazierfähigem Stoff
- ggf. kurze Hose
- Regenbekleidung (Anorak, Überhose)
- Pullover oder Faserpelzjacke
- Mütze
- Handschuhe
- Sonnenschutz
- Freizeitkleidung
- Turnschuhe
- Hüttenschuhe
- Hüttenschlafsack
- Trinkflasche
- Taschenmesser
- Zusatztourenverpflegung
- Rucksack
- Teleskopstöcke
- Stirnlampe
- Gebietskarten, wenn möglich AV-Karten
- Lupe zum Kartenlesen
- Gebietsführer
- 10-12m Halbseil (ca. 9mm) für behelfsmäßiges Anseilen
- Bussole/Peilkompass (mit einer frei beweglichen Magnetnadel, einem drehbaren Teilungsring, einer Zielvisiervorrichtung und einer Anlegekante)
- Höhenmesser
- Planzeiger für AV-Karten
- Erste-Hilfe-Material
- Biwaksack
- Schreibzeug
Mit bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden einen drei Jahre gültigen Sportausweis mit der Bezeichnung "Bergwanderleiter*in", der von der Bundesfachgruppe Bergsport der NaturFreunde Deutschlands ausgestellt wird.
Ein gültiger Übungsleiter*innen-Ausweis ist auch die Grundlage für den erweiterten Versicherungsschutz der NaturFreunde Deutschlands. Denn für alle Übungsleiter*innen mit gültigem Übungsleiter*innen-Ausweis besteht neben einer Unfall- und Verbandshaftpflichtversicherung eine zusätzliche Strafrechtsschutzversicherung, sofern sie ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben.
Für die Verlängerung der Lizenz ist mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung nötig.
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